Das Bürgerbegehren zum Schul-Campus

Was wollen die denn?

Das Bürgerbegehren zum Schul-Campus verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:

Zum Ersten das Ziel, dass der am 21.11.2018 durch Stimmen der CDU und Grünen getroffene Ratsbeschluss in seiner jetzigen Form gekippt wird und durch eine günstigere, sicherere und zweckmäßigere Variante ersetzt wird.

Zum Zweiten wird das Ziel verfolgt, dass die Bürger anstelle der Politiker die Entscheidung zum Schulcampus treffen dürfen. Um dieses überhaupt zu erreichen, müssen gemäß einem gesetzlich festgelegten Verfahren ca. 1.800 Unterschriften Vredener Bürger gesammelt werden. Mit Ihrer Unterschrift bekunden die Bürger dabei zunächst nur das Interesse, dass sie selbst anstelle der Politiker abstimmen wollen. Erst wenn diese Anzahl an Unterschriften gesammelt wurde, kommt es zum abschließenden Bürgerentscheid, sofern sich der Rat nicht vorher schon der Variante des Bürgerbegehrens anschließt. Ein großer Vorteil dieses Verfahrens ist, dass unabhängig davon, ob die Variante des Rates oder die des Bürgerbegehrens gewählt wird, durch den Bürgerentscheid eine zusätzliche Legitimation durch direkte Bürgerbeteiligung geschaffen wird. Nach der kontroversen Diskussion in der Politik und der Bevölkerung der letzten Wochen kann jedem Beteiligten nur an dieser zusätzlichen Legitimation gelegen sein, da bei dem großen Thema Schule, Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr und Vereins- und Breitensport fast alle Vredener Familien jetzt oder später betroffen sind und Klarheit bestehen sollte, was die Bürger wirklich wollen.

 

Warum überhaupt der Aufwand und die große Aufregung?

(1) Da ist zunächst der finanzielle Aspekt. Mit dem Ratsbeschluss wird die absolut teuerste mögliche Variante gewählt. Mehrkosten von über 6 Millionen Euro verursachen allein die zusätzlichen Sportanlagen am Freibad. Zwar wurde vom ersten Beigeordneten der Stadt jüngst noch bemerkt, dass etwaige Fördergelder in den durch die Verwaltung aufgestellten, groben Kostenkalkulationen noch nicht enthalten seien, festzustellen ist aber: Auch diese Fördergelder sind allein durch den Steuerzahler aufzubringen! Bemerkenswert ist des Weiteren, wie grob und fehlerbehaftet die Zusatzkosten für die zusätzlichen Sportanlagen am Freibad berechnet wurden: Nicht einmal die Kosten für den Ankauf der großen Flächen sind in den oben angeführten 6 Millionen Euro enthalten. Hier in den durch die Verwaltung ausgearbeiteten Unterlagen einfach das Wort „vorhanden“ zu setzen, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Diese Fläche befand sich zuvor nicht im Besitz der Stadt Vreden. Unerheblich ist, ob diese große Grünfläche nun für die dort geplanten Sportanlagen verbraucht wird oder dann für einen anderen Zweck: Sie sind anzuführen und als zusätzliche Kosten für diese Variante zu verbuchen. Alles andere kommt einem Beschönigen der Kostensituation gleich. Der Bürger hat ein Recht darauf, auch zu erfahren, wieviel Geld für den Ankauf der Flächen bereits ausgegeben wurde und welche weiteren Kosten ggf. aufgrund von Pachten noch hinzu kommen!

Um hier ein Gefühl dafür zu geben, wieviel Geld die 6 Millionen Euro für diese Sportanlagen sind: Die von der Verwaltung noch im Oktober empfohlene Sanierung und Modernisierung des Freibadbeckens, die seit Jahren notwendig ist, kostet in der Variante Edelstahl weniger als 2 Millionen Euro (in Ausführungen mit Folie oder Fliesen demgegenüber nur ca. 1 Million), also sehr viel weniger. Aber eine Investition, auf die wesentlich mehr Vredener warten als im Vergleich wenige Leichtathleten des TV Vreden. (2) Auf die zusätzlichen Sportanlagen am Freibad wird mit dem Vorschlag des Bürgerbegehrens komplett verzichtet, denn es stellt sich die Frage: Was bekommt der Bürger für die damit verbundenen Mehrkosten? Hier ist in der Antwort zunächst die nicht zweckmäßige Nutzung der zusätzlichen Sportanlagen am Freibad zu betrachten. Die dem Ratsbeschluss zugrundeliegenden Planungen und Kostenkalkulationen sehen nicht vor, dass die millionenteure Sportanlage am Freibad für den regulären und täglichen Sportunterricht der Schulen vorgesehen ist. Das bedeutet, dass diese Anlage während der Schul- und Arbeitszeiten bis 16:00 Uhr in keiner Weise ausgelastet werden kann. Fraglich ist auch, ob eine in diesem Bereich vorgesehene Sporthalle für den TV Vreden mit angeschlossenen Räumlichkeiten für den Verein außerhalb der Stadt und jenseits der Umgehungsstraße gerade für Kinder- und Seniorengruppen die richtige Lage hat. Im Gegensatz zur Planungsvariante des Rates und dem Bestreben der Mehrheitsfraktion CDU im Vredener Stadtrat, „Schule und Sport langfristig voneinander zu trennen“ (so Ratsherr Stefan Bengfort in der Sitzung am 21.11.2018), ist mit dem Bürgerbegehren beabsichtigt, alle neu zu errichtenden Sportanlagen am Schulzentrum zu belassen, denn: besonders Schule und Sport gehören untrennbar zusammen!

Dann sind die Sportanlagen selbst zu betrachten, hier zunächst die Außensportanlagen:

Mit einem verkleinerten und kompakten Sportstadion mit 300m Rundlaufbahn und Leichtathletikanlagen, wie es in den Niederlanden bereits existiert, und zwei innenliegenden Rasenspielfeldern, kann ein Sportangebot in der nötigen Breite zentral und in Schulnähe angeboten werden. Auf eine weitere, mit Ratsbeschluss noch zusätzlich geplante „Finnlaufbahn 400m“ am Schulzentrum entlang der roten Wege entlang der Berkel kann dann ebenfalls verzichtet werden.

Auch bezüglich der Hallensportanlagen weicht das Bürgerbegehren gravierend vom Ratsbeschluss ab. Eine hier vorgesehene Vierfachsporthalle mittig zwischen den Schulen auf dem Platz des derzeitigen Widukindstadions lehnen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aus den folgenden Gründen ab: Gemäß einer aktuellen Studie des Fraunhofer Instituts lässt sich schon in modernen Dreifachsporthallen der Lärmpegel auch mit neuesten Trennwänden nur unwesentlich reduzieren. Insbesondere in der mittleren Halle bleibt in der Praxis ein gesundheitsgefährdender Schalldruck festzustellen. Negativ wirken sich auch die Nachhallzeiten aus, die gerade bei herabgelassenen Trennvorhängen und besonders in den wichtigen Frequenzbereichen besonders hoch waren*.

 

(*https://www.ibp.fraunhofer.de/content/dam/ibp/ibp-neu/de/dokumente/projektberichte/ak/sport-und-schwimmhallen/IBP_198_SuSH_Akustik_Booklet_WEB_300dpi.pdf)

 

Neben diesen Lärmproblemen ist das Problem der Organisation in einer Dreifachhalle als gravierend anzusehen. Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass die Halle durch zwei Schulen mit unterschiedlichen Zeittaktungen zu nutzen ist. Probleme mit Materialtransporten zwischen Hallenteilen (nicht in allen Teilen sind alle Materialien vorhanden) und die Nutzung der Umkleiden (pro Hallenteil gibt es zwar zwei Umkleiden, aber nur einen Waschraum für Jungen und Mädchen) sind nicht zu lösen.

Deshalb wird von Seiten des Bürgerbegehrens empfohlen, den Schulen jeweils eine Zweifachsporthalle zur Verfügung zu stellen, die so positioniert werden, dass sie den Lärm des Sportplatzes zur umgebenden Wohnbebauung abschirmen. An der Zweifachsporthalle der Sekundarschule wird berkelseitig die getrennte TV- Sporthalle vorgesehen, mit einem Außenbereich zur Berkel hin und ergänzenden Vereinsräumen. Diese Sporthallengestaltung ist nach den bisher vorliegenden Kostenermittlungen nicht teurer als die Planvariante des Rates.

Im Gegensatz zu diesem Thema Sport, welches in der Vergangenheit zumindest noch durch einen Sportentwicklungsplan beleuchtet wurde, ist ein weiterer wichtiger Faktor bisher kaum analysiert und durchdacht worden:

(3) Die Frage nach einer verkehrssicheren Alternative nach der durch die Ratsmehrheit angestrebten Abschaffung der Schulstraße und bestmöglicher Sicherheit im Straßenverkehr.

In der Vorbereitung der Entscheidung des Rates wurden von der Verwaltung verschiedene Planungsvarianten erstellt, von denen sämtliche Varianten mit der Schulstraße bezüglich der Verkehrssicherheit mit „- - besonders unsicher“ bewertet wurden, während alle Planungsvarianten ohne Schulstraße als „++ besonders sicher“ bewertet wurden.

Bei dem dabei im Zusammenhang primär zu betrachtenden Parameter zur Bewertung der Varianten - der Verkehrssicherheit für die Schüler - verlässt sich die Verwaltung auf einzelne Meinungen (z. B. die der Schulleitung der Sekundarschule), subjektive Empfindungen und die Stellungnahme eines Raumplanungsbüros, hat aber weder eine Stellungnahme der Kreispolizei zur angeblichen Unsicherheit der Schulstraße (Unfallschwerpunkt ja/nein) eingeholt noch weitere Expertenmeinungen zur Verkehrssicherheit. Dieses führte dazu, dass selbst die Mehrheitsfraktion im Vredener Stadtrat dazu gezwungen war, folgenden Zusatz nachträglich in den Ratsbeschluss aufzunehmen: „Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Varianten für einen Schulbusbahnhof zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen“.

Nach angeblich mehr als sechs Jahren intensiver Vorbereitung und Planung steht heute nicht einmal fest, wo und wie ein solcher Busbahnhof gebaut werden soll, die bisherigen Planungen an der Widukindstraße wurden auch nach einem Antrag des örtlichen Busunternehmens zunächst nicht angenommen. Es ist vollkommen unklar, wie der Schulbusverkehr und somit der gesamte Schulverkehr ohne Schulstraße abgewickelt werden soll.

Fest steht aber jetzt schon, dass wesentliche Grundsätze eines sicheren Busverkehrs mit einem Busbahnhof mit mehreren Spuren nicht eingehalten werden können, in der bisher empfohlenen Planungsvariante sollen die Busse neben- wie auch hintereinander auffahren und anhalten, die Fahrzeuge sollen nur noch kurze Haltezeiten haben, der Busfahrplan muss voraussichtlich noch weiter zeitlich entflochten werden. Den wesentlichen Richtlinien nach sollen Busse aber hintereinander auffahren, nicht nebeneinander, Schüler keine Fahrbahn oder Busspur queren müssen, die Busse sollten auf die Kinder warten, nicht die Kinder auf die Busse.

All diese Sicherheitsaspekte sind nur mit einer Schulstraße zu erreichen, die nach Auswertung der Unfalldaten der Kreispolizei entgegen der Behauptungen der Verwaltung und der Schulleitung der Sekundarschule kein Unfallschwerpunktbereich ist. Die Kreispolizei Borken hat die Unfalldaten zur Schulstraße Vreden, aber auch zum gesamten Bereich um das Schulgelände einschließlich der Widukindstraße und Zwillbrocker Straße, jüngst ausgewertet und vorgelegt.

Die Auswertung erstreckt sich zum einen über einen Zeitraum von drei, zum anderen von elf Jahren und berücksichtigt die durch die Polizei aufgenommenen Unfälle. danach ist die Schulstraße in Vreden in keiner Weise als "Unfallhäufigkeitsstelle" bekannt. Die Daten sind vielmehr ein Beleg dafür, dass die Schulstraße schon ohne weitere Optimierung eine sichere Straße ist.

Im Detail ist festzustellen, dass es über einen Zeitraum von drei Jahren von Anfang 2016 bis Ende 2018 in der Schulstraße zu keinem aufgenommenen und der Polizei bekannten Unfall gekommen ist. Ausgedehnt auf elf Jahre ist festzustellen, dass es lediglich zu fünf leichten Unfällen kam, wobei es nur bei einem dieser Unfälle einen leicht Verletzten gab.

Demgegenüber gab es in diesem Zeitraum mehr als 20 Unfälle im Bereich vor dem Gymnasium, nämlich in den vor der Schule liegenden Teilen der Zwillbrocker und Widukindstraße, genau in dem Bereich also, der nach einer Aufgabe der Schulstraße weiteren Verkehr aufnehmen müsste. Unfälle passieren hier vor allen Dingen im Bereich von Einmündungen und Querungen, es kam wiederholt auch zu schwer verletzten Unfallbeteiligten.

Fazit: Die Schulstraße ist nach bisherigen Erkenntnissen kein Unfallschwerpunkt und im Vergleich zu einem Busbahnhof sicherer. Durch ein durchdachtes Verkehrskonzept wird sie weiter optimiert, zu nennen sind Tempolimit, temporeduzierende Pflasterung und Fahrbahnerhebungen und die Ausplanung als reine Einbahnstraße. Auch ein in wesentlichen Teilen separierter Fahrradverkehr ist zu erreichen, wenn man den Fahrradständer der Sekundarschule auf die der Berkel zugewandte Seite verlegt und die ohnehin schon für nachrangige Zwecke kalkulierte Brücke („Finnlaufbahn“) dann für einen echten und sinnvollen Zweck errichtet.

(4) Nicht zuletzt sind auch die Verträglichkeit der Gesamtanlage für die Anwohner und ökologische Aspekte zu betrachten.

Mit dem Erhalt der Schulstraße durch das Bürgerbegehren wird darauf verzichtet, den zur Verfügung stehenden Verkehrsraum nur noch auf die umliegenden Straßen zu reduzieren, was unweigerlich eine erhebliche Mehrbelastung für fast alle Anwohner mit sich bringt.

Die Erhaltung der Grundstruktur der Schulanlage mit der bisherigen Verkehrsführung führt dazu, dass Bauzeiten erheblich verkürzt werden können, das reduziert Belastung. Abhängigkeiten der einzelnen aufeinander folgenden Bauphasen zueinander sind weniger, man wird deutlich schneller fertig.

Wie bereits angesprochen wirken sich sinnvoll angeordnete Hallen positiv aus, auf eine schallverstärkende, fast einhundert Meter lange und sehr hohe Sporthalle mit angeflanschter, zentraler Mensa, kann verzichtet werden. Die bisherig vorhandenen Mensen sollen weiter genutzt und nicht überflüssig werden, freie Kapazitäten am Gymnasium ausgelastet werden und bei dann noch festgestelltem Bedarf an der Sekundarschule baulich ergänzt werden.

Es sind keine längeren Anfahrwege zu einer weit abgelegenen Sportanlage am Sportzentrum notwendig. An der Zwillbrocker Straße soll ein vorgelagerter Bereich mit Fahrradabstellplätzen in Verbindung mit einer tiefer gelegten Doppelhalle dafür sorgen, dass sich eine äußerst geringe Beschattung und Sichteinschränkung ergibt.

Die Dreifachsporthalle an der Berkel sorgt für eine vergleichbare Situation gegenüber dem aktuellen Zustand, was Lärm- und Sichtbeeinträchtigungen anbetrifft. Bezüglich des Flächenverbrauchs soll der in die Jahre gekommene, dahinter gelegene Hartplatz zurückgebaut werden, die Grünfläche soll nicht weiter genutzt werden. Überhaupt wird mit der Variante des Bürgerbegehrens und dem Verzicht auf die Anlage am Freibad die Flächenversiegelung mit entsprechend notwendigen Folgemaßnahmen (Entwässerung, Kanalisation etc.) erheblich geringer ausfallen. Auch die in der Variante des Rates erheblich überdimensionierte Fläche des neu geplanten Campusschulhofes wird nur in deutlich geringerem Maße gepflastert.

Allerdings und das zum Ende:

Einen Schulcampus als verbindendes Element zwischen beiden Schulen sowie den neuen Eingangsbereich zur Aula ermöglichen beide Varianten, sowohl die des Rates als auch die des Bürgerbegehrens.

 

Darum werben wir um Ihre Unterschrift, damit wir Bürger anschließend selbst entscheiden dürfen!